Materialüberwachung

Aufgaben der Materialüberwachung im Forschungszentrum

Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken. Hier setzen die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Teams Materialüberwachung (S-GM) im Fachbereich Genehmigungen (S-G) des Forschungszentrums Jülich an:
• Buchführung des Bestands an sonstigen radioaktiven Stoffen und kleiner Mengen Kernmaterial
• Anzeige von Erwerb, Abgabe und Bestand dieser Stoffe an die nationalen Aufsichtsbehörden und bei Kernmaterial an EURATOM / IAEO
• Erstellen von Design-Informationen und Tätigkeitsrahmenprogrammen
• Koordinierung und Abwicklung der Kernmaterialinspektionen im Forschungszentrum

Rechtlicher Rahmen

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter unterschiedliche atom- und strahlenschutzrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen.
§ 85 StrlSchV regelt die Buchführungs- und Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung.
Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres.
In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von Euratom und IAEO durchgeführt. Die Überwachung durch Euratom ist in der Euratom-Verordnung 302/2005 geregelt und in den besonderen Kontrollbestimmungen im Einzelnen festgelegt. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) haben dazu ein Verifikationsabkommen abgeschlossen, in welchem die anlagenspezifischen Anhänge (Facility Attachments) enthalten und die Modalitäten für die Kontrolle durch die IAEO festgelegt sind.

Letzte Änderung: 25.05.2022