Gewässerschutz im Forschungszentrum Jülich

Aufgaben und Befugnisse des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragter):

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz ist räumlich für den Gesamtbetrieb des Forschungszentrums Jülich zuständig. Er ist in seiner Funktion als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz unmittelbar S unterstellt.

Er hat sachlich die Aufgaben und Befugnisse des §65 Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wahrzunehmen, nämlich

  1. die Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung, durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse; er hat dem Vorstand festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu Ihrer Beseitigung vorzuschlagen;
  2. auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken;
  3. auf die Entwicklung und Einführung von
    a) innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge,
    b) umweltfreundlichen Produktionen hinzuwirken.
  4. die Betriebsangehörigen über die in dem Forschungszentrum verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu Ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften aufzuklären.

Weiterhin ist er berechtigt und verpflichtet, die Benutzung der abwasserwirtschaftlichen Anlagen des Forschungszentrums betreffende Benutzungsvorschriften und Anordnungen aufgrund betrieblicher Erfahrungen und in Anpassung an veränderte Verhältnisse zu ändern oder zu ergänzen, soweit dadurch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen gewährleistet wird. Er ist berechtigt, jederzeit die abwasserwirtschaftlichen Anlagen in den Instituten, Gemeinschaftsanlagen und zentralen Einrichtungen zu überprüfen oder durch seinen Stellvertreter oder sonstige Beauftragte überprüfen zu lassen.


Darüber hinaus ist er zuständig für die Überwachung der Auflagen des Erlaubnisbescheids zur Einleitung von Abwasser in den Abschlaggraben des Jülicher Mühlenteichs.
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz hat dem Vorstand jährlich - bei besonderen Vorkommnissen unverzüglich – einen Bericht über die von ihm im Rahmen seiner Aufgaben getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zu erstatten.



Gewässerschutzbeauftragter des Forschungszentrums Jülich:

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Stellvertreter:

Dr. Eckhard Joußen

Letzte Änderung: 30.05.2022