Bedingungen für Gastaufenthalte

Allgemeines

Für Gastaufenthalte gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht aufgrund eines besonderen Vertrages mit dem Forschungszentrum Jülich GmbH etwas Anderes vereinbart ist.

  1. Das Forschungszentrum Jülich nimmt Gäste zum Zwecke der Zusammenarbeit zwischen dem Forschungszentrum Jülich und den Heimatinstitutionen der Gäste auf. Mit dem Gastaufenthalt kommt kein Arbeitsverhältnis zustande, aus dem die Verpflichtung einer Entgeltzahlung seitens des Forschungszentrums Jülich entsteht. Die Gäste werden eine vorzeitige Beendigung oder etwaige Unterbrechung des Aufenthaltes rechtzeitig dem Forschungszentrum Jülich mitteilen.

  2. Die Gäste unterliegen der Allgemeinen Dienstordnung des Forschungszentrum Jülich soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

  3. Die Gäste werden dem Forschungszentrum Jülich, zu Händen des Leiters der Einrichtung, bei der die Gäste tätig sind, ihre Arbeitsergebnisse, z. B. schriftliche und bildliche Unterlagen, Materialien etc. zur Verfügung stellen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Gastaufenthalt beim Forschungszentrum Jülich oder aufgrund der Erfahrungen und Arbeiten der Einrichtungen des Forschungszentrum Jülich macht.

    Das Recht, solche Arbeitsergebnisse für den Werdegang und Abschluss des eigenen Berufs zu verwenden, bleibt unberührt.

  4. Zwischen den Parteien gilt für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25.07.1975 (BGBI. I Seite 756 ff) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

  5. Für die Veröffentlichung von Ergebnissen, die während des Gastaufenthaltes von Gästen aufgrund ihrer Mitarbeit erarbeitet wurden, gilt die Veröffentlichungsrichtlinie des Forschungszentrum Jülich.

  6. Die Gäste werden über dienstliche Angelegenheiten und vertragliche Arbeitsergebnisse Verschwiegenheit auch über die Dauer ihres Aufenthaltes beim Forschungszentrum Jülich hinaus bewahren.

    Ohne Genehmigung des Forschungszentrum Jülich werden die Gäste von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen, bildlichen Darstellungen, chemischen Stoffen oder Werkstoffen, Herstellungsverfahren, Maschinenteilen u. ä. außer zu dienstlichen Zwecken weder sich noch anderen Kenntnis, Abschriften, Proben u. ä. beschaffen.

    Die Gäste werden dienstliche Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. sowie Aufzeichnungen über Vorgänge der Verwaltung und des Betriebsablaufes, die sie anlässlich ihrer Tätigkeit beim Forschungszentrum Jülich erlangt haben, spätestens am Ende seines Gastaufenthaltes herausgeben.

    Das Einbringen von Fremdgeräten jeglicher Art ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmegenehmigungen können durch die zuständigen Institutsleitungen gewährt werden; in diesem Fall unterliegt das Fremdgerät denselben Anschluss-, Betriebs- und Sicherheitsauflagen wie das zentrumseigene Gerät.

  7. Die Gäste werden sich auf Wunsch des Forschungszentrum Jülich ärztlich untersuchen lassen und alle durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen geforderten Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Ferner sind die Internen Regelungen des Forschungszentrums Jülich in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten, insbesondere die Allgemeine Sicherheitsordnung.

  8. Die Haftung der Gäste gegenüber dem Forschungszentrum Jülich und des Forschungszentrums Jülich gegenüber den Gästen regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  9. Die Gäste werden Änderungen gegenüber den von ihnen im Antragsformular gemachten Angaben dem Forschungszentrum Jülich unverzüglich anzeigen.

  10. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gastaufenthalt wird Jülich vereinbart.
Hinweise für Beantragung und Umgang mit Gastausweisen
Sonstiges
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Letzte Änderung: 13.10.2023